Allgemeine Unterrichtsbedingungen (AGB) für den Privatunterricht

  1. Allgemeines Für den Unterricht gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Unterrichtsvertrages bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformklausel kann ebenfalls nur schriftlich geändert oder aufgehoben werden. Rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragsteile nicht.
  2. Unterrichtsausfall/Krankheit Terminabsprachen sind grundsätzlich mit der Lehrkraft persönlich zu regeln. Wird die Unterrichtsstunde durch die Schülerin/den Schüler innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin abgesagt, fällt ein Ausfallhonorar von 50% an. Wird der Unterricht innerhalb von 24 Stunden vorher abgesagt, fallen 100% Ausfallhonorar an. Durch die Schuld des Schülers versäumte Stunden werden nicht nachgegeben oder erstattet. Die Schülerin / der Schüler verpflichtet sich, nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn sie/er so krank ist, dass für die Lehrkraft eine unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht. Das Unterrichtshonorar bleibt hiervon unberührt. Bei längerer Erkrankung der Schülerin/des Schülers oder der Lehrkraft entfällt das anteilige Honorar nach Ablauf von sechs Wochen. Durch die Schuld der Lehrkraft versäumte Stunden werden nach- bzw. vorgegeben, die Lehrkraft bietet hierzu bis zu drei Ausweichtermine zur Auswahl an. Sollte der Lehrkraft das Nach- bzw. Vorgeben nicht möglich sein, werden die Stunden finanziell erstattet.
  3. Honoraranhebung Eine Erhöhung des Unterrichtshonorars durch die Lehrkraft ist zulässig; doch hat sie nach billigem Ermessen zu erfolgen und muss mindestens 6 Wochen vorher schriftlich angekündigt werden.
  4. Zahlungsverzug Bei Zahlungsverzug kann ein Verzugszins von fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Bundesbank verlangt werden.
  5. Kündigung Die Kündigung ist mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende / zum 31. März und 31. September / zum Jahresende zulässig. Zu ihrer Wirksamkeit ist die Schriftform erforderlich. Während der Probezeit ist eine Kündigung mit Wochenfrist möglich. Bei Anhebung des Unterrichtshonorars ist eine außerordentliche Kündigung zum Termin der Honoraranhebung möglich.
  6. Besondere Vereinbarungen